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Bürgerentlastungsgesetz
Aufgrund der Neuregelungen des Einkommensteuergesetzes durch das Bürgerent- lastungsgesetz wird die steuerliche Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ab dem 01.01.2010 verbessert.
Das bringt vielen eine deutliche monatliche Ersparnis, denn als Arbeitnehmer erhält man bereits mit der Gehaltsabrechnung für Januar 2010 einen pauschalen Ansatz für abzugsfähige Beiträge verrechnet, so dass tatsächlich netto mehr zur Verfügung steht!
Für weitere Informationen rufen Sie uns an unter Tel: 0621 - 40 70 57 oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit unserem Kontaktformular.